Alexander Friedhoff

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Kanzlei für Schulrecht

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Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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Rechtsanwalt Alexander Friedhoff

Herzlich willkommen auf meiner Homepage.

Ich berate und vertrete in Berlin und Brandenburg im Bereich des Schulrechts.

Informationen zu den Sie interessierenden Bereichen des Schulrechts finden Sie schnell durch Anklicken des entsprechenden Schlagwortes in  der Menüleiste.

Ihr Alexander Friedhoff

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Kurfürstendamm 134
10711 Berlin

Tel.: 030-89069650

info@ra-friedhoff.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Los geht´s: Die Ablehnungsbescheide wurden berlinweit am 11.06.2024 abgeschickt!

Kurzfristige Beratungstermine ab dem 12.06.2024 unter 030-89069650 oder über info@ra-friedhoff.de vereinbaren (Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr)! 

Gegen einen Ablehnungsbescheid muss innerhalb eines Monats ab Zustellung Widerspruch eingelegt werden, wenn man die Ablehnung nicht hinnehmen möchte.

In vielen Verfahren habe ich in den vergangenen Jahren erfolgreich Schulplätze an der Wunsch-Schule einklagen können.

Wie in den letzten Jahren wird es an einigen besonders beliebten Schulen voraussichtlich zu einer Übernachfrage kommen, sodass nicht alle Anmelder einen Schulplatz an ihrer Wunschschule erhalten können.

In einem solchen Fall führt die Schule ein Auswahlverfahren unter den Anmeldern durch. Hierbei werden vorrangig Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Härtefälle (10 %) aufgenommen, ein Großteil der Schulplätze (60 %) wird nach Leistungskriterien (v.a. Durchschnittsnote der Förderprognose) vergeben, 30 % werden verlost. Besondere Aufnahmeregelungen gelten für solche Schulen, die einen Schulversuch praktizieren oder die als Schule besonderer pädagogischer Prägung anerkannt sind.

Geschwisterkinder werden, soweit sie im Kriterienkontingent nicht aufgenommen werden,  im Härtefallkontingent bevorzugt berücksichtigt.

Weitere Informationen finden sind durch Anklicken der Stichpunkte Zugang zur Wunsch-Integrierten Sekundarschule und Zugang zum Wunsch-Gymnasium auf der linken Seite.

Beratungstermine vergebe ich kurzfristig. Sie können diese am besten telefonisch unter 030-89069650 oder über das Kontaktformular vereinbaren.

Im Laufe des 1. Quartals 2024 beginnen die Bezirksämter, Bescheide für die Aufnahme an der Grundschule im Sommer 2024 zu versenden. Sollten Sie an ihrer Wunsch-Grundschule abgelehnt worden sein, vertrete und berate ich Sie gerne, um Ihnen und Ihrem Kind doch noch die Einschulung an der Wunschschule zu ermöglichen.

Bitte beachten: Innerhalb der einmonatigen Widerspruchsfrist, die mit Zustellung des Bescheides zu laufen beginnt und zwingend einzuhalten ist, muss Widerspruch eingelegt werden, damit die Ablehnung nicht bestandskräftig wird. In den meisten Fällen kann bei richtigem und taktisch sinnvollem rechtlichen Anfechten der Ablehnung die Aufnahme an Wunschschule erfolgreich herbeigeführt werden.

Als Fachanwalt berate und vertrete Sie sowohl außergerichtlich im Widerspruchsverfahren als auch im gerichtlichen Eil- und Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht.

Beratungstermine vergebe ich sehr kurzfristig. Sie können diese am besten telefonisch unter 030-89069650 oder per E-Mail  bzw. über das Kontaktformular vereinbaren.

Für den Übergang in die grundständigen Gymnasien gilt:

Für mathematisch-naturwissenschaftliche Klassen, Musikklassen, Schnelllerner und Französisches Gymnasium ist der Anmeldezeitraum vom speziell geregelt, da für diese Klassen Aufnahmetests stattfinden.

Die Aufnahmetests für mathematisch-naturwissenschaftliche Klassen finden ebenso wie für Schnelllernerklassen im März statt.

Für die Aufnahme an die grundständigen Schulen geltend zahlreiche Besonderheiten, da viele dieser Schulen bzw. Klassen als Schulversuche oder als Schulen besonderer pädagogischer Prägung geführt werden, für die jeweils besondere Aufnahmebedingungen festgelegt sind.

Informieren Sie sich bereits im Vorfeld der Anmeldung, welche genauen Bedingungen für die Aufnahme an den jeweiligen Schulen gelten, um besonders gute Chancen im Auswahlverfahren zu haben.

Ich biete Eltern eine ausführliche Beratung über die an den jeweiligen Schulen geltenden Aufnahmekriterien an und unterstütze Sie bei der erforderlichen Antragsbegründung.

Beratungstermine vergebe ich sehr kurzfristig. Sie können diese am besten telefonisch unter 030-89069650 vereinbaren.

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