|
Herzlich willkommen bei www.schulrecht-anwalt.de
AKTUELL:
Die Schulämter haben die Bescheide für die Aufnahme an den Oberschulen am 27.4.2012 versandt. Die ersten Widerspruchsverfahren laufen bereits. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Zugang zur Wunschschule.
Im Falle der Ablehung erreichen sie mich unter 89069650 telefonisch oder per e-mail unter info@ra-friedhoff.de
Erfahrungsgemäß ist die Erfolgsquote sehr hoch, so dass sich eine sog. Schulplatzklage fast immer lohnt.
Dabei geht es insbesondere um folgende Problembereiche:
Grundschule:
-Wohnen im Einzugsbereich/Umlenkung
-Besuch einer anderen Grundschule
-Scheinadressen anderer Bewerber
-Geschwisterkinder/geschwisterähnliche Beziehung
-Schulprogramm/Wahlpflichtangebot
-Ablehnung gebundene Ganztagsschule
-wesentliche Erleichterung der Betreuung
-Härtefallregelung
-Sprachtest(SESB)
Gymnasium/Integrierte Sekundarschule:
-Härtefall
-Durchschnittsnote der Förderprognose
-Notensumme von bis zu vier Fächern
-Kompetenzen der Schüler, auch außerschulisch
-Profilbezogener Test der Schule
-Losverfahren
|